02Referenzen
Wir kennen unser Metier und sind tief in der Energiebranche verwurzelt. Mit jedem Projekt wächst unser Know-how.
Netzverträglichkeitsprüfung Seckach
Die Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber ergab einen Verknüpfungspunkt in ca. 14 km Entfernung zur Photovoltaikanlage. Auf Basis der Netzdaten führten wir anschließend eine eigene Netzverträglichkeitsprüfung durch.
Die dort ermittelten Varianten wurden mit dem Netzbetreiber erörtert. Es stellte sich heraus, dass der durch PUNCTOPLAN ermittelte Verknüpfungspunkt in nur etwa 4 km Entfernung der im Sinne des EEG in technischer wie auch wirtschaftlicher Hinsicht am besten geeignete Verknüpfungspunkt ist.
Netzverträglichkeitsprüfungen sind ein unerlässliches Mittel, um oft unnötig umfangreiche Verlege-Maßnahmen zu vermeiden.
Schadensersatzberechnung Dahlhausen Ost
Die Anlagenbetreiber haben bei Pflichtverletzungen durch den Verteilnetzbetreiber Anspruch auf Schadenersatz. Die Ermittlung der Schadenshöhe erfolgt durch unser Büro anhand des "Leitfadens zum Einspeisemanagement" der Bundesnetzagentur.
Durch Installation einer registrierenden Leistungsmessung sowie eines Einstrahlungssensors konnte die Messwertqualität am Anlagenstandort sichergestellt werden.
Die durch uns ermittelte Schadenhöhe hielt der gerichtlichen Überprüfung stand, sodass unser Mandant seinen Anspruch durchsetzen konnte.
Erstes Ökokonto für Mastrückbau
In der Allgäuer Gemeinde Haldenwang wurden vom Netzbetreiber die vorhandenen Freileitungen erdverlegt und die Freileitungsmasten zurückgebaut. Bei dem umgekehrten Prozess der Errichtung von Freileitungen oder auch bei der Errichtung von bspw. Windkraftanlagen müssen aufgrund des Eingriffs in das Landschaftsbild Ersatzzahlungen an das Landratsamt getätigt werden.
Aus diesem Grund war es für uns naheliegend, dass bei einem solchen Rückbau die Aufwertung des Landschaftsbildes mittels einer Zahlung des Landratsamtes an den Netzbetreiber nach dem Prinzip des Ökokontos erstattet werden soll. Nach langwierigem Austausch mit den Behörden konnten wir mit der Einrichtung eines Ökokontos bezüglich einer solchen Landschaftsbildaufwertung einen Meilenstein setzen.
Dieses Ökokonto ist in Bayern bisher einmalig, weshalb wir auf diesem Gebiet als Vorreiter gelten. Wir hoffen, dass dieser Erfolg weiteren Netzbetreibern einen Anreiz schafft, bestehende Freileitungen in die Erde zu verlegen und Masten rückzubauen.
Widerspruch im Genehmigungsverfahren
Aufgrund der Verwendung von leistungsfähigeren Modulen wurde bei einem Projekt eine höhere Anlagenleistung ermöglicht. Folglich wurde im Zuge des zweiten Bauabschnitts ein Antrag auf Änderung des bereits erhaltenen Baubescheids nötig.
Auf diesen Antrag folgte zunächst vom zuständigen Landratsamt ein Ablehnungsbescheid. In der Begründung des Bescheids wurde der Ablehnungsgrund erläutert. Umgehend konnte die Problemstellung dieser Begründung mit den entsprechenden Stellen gelöst und ein Widerspruch zu diesem Bescheid an das Landratsamt formuliert werden.
Bereits vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids konnten wir durch unsere schnelle Reaktion einen Widerrufsbescheid in den Händen halten. Dieser folgte dem Ergebnis unseres Widerspruchsvorbringens und genehmigte uns somit die Leistungserhöhung der Anlage aus bauplanungsrechtlicher Sicht.
Blitzgutachten
Blitzeinschläge in Energieanlagen können weitreichende Folgen auf unterschiedlichste Bauteile haben. Damit der Schaden durch eine Versicherung übernommen wird, muss einwandfrei nachgewiesen werden, dass es sich um einen Überspannungsschaden durch Blitzeinschlag handelt. Dies konnte bereits in mehreren Fällen durch eine umfangreiche Analyse der Wetterdaten und Auswertung der dokumentierten Blitzereignisse nachgewiesen werden.